Encyclopædia Britannica & Merriam‑Webster verklagen OpenAI wegen Urheberrechts- und Markenrechtsansprüchen

Zusammenfassung der Klage
Die Kläger Encyclopædia Britannica, Inc. („Britannica“) und Merriam‑Webster, Inc. („Merriam‑Webster“) reichten eine Zivilklage beim U.S. District Court for the Southern District of New York (Zivilsache Nr. 1:26‑cv‑2097) gegen mehrere OpenAI‑Einheiten ein und werfen diesen großflächige Urheberrechtsverletzungen und Markenrechtsverstöße im Zusammenhang mit OpenAIs ChatGPT‑basierten Produkten vor.
Die Klage, eingereicht am 13. März 2026, verlangt ein Geschworenengericht und strebt an, OpenAI für Schäden und Unterlassungsansprüche verantwortlich zu machen wegen der angeblich rechtswidrigen Nutzung der urheberrechtlich geschützten und markenrechtlich geschützten Werke der Kläger.
Hintergründe der Kläger
- Britannica wird in der Klage als ein bekannter Name mit mehr als 250 Jahren Geschichte beschrieben und betreibt heute eine globale digitale Bildungs‑ und Informationsplattform, die Artikel, Videos, interaktive Inhalte, Spiele, Quizze und adaptive Lehrlösungen anbietet.
- Merriam‑Webster, im Besitz von Britannica, wird als Amerikas führender Anbieter von Sprachinformationen seit mehr als 180 Jahren dargestellt und betreibt beliebte Websites und Apps sowie Bestseller‑Printwörterbücher wie das Merriam‑Webster’s Collegiate Dictionary.
Die Kläger geben an, in menschliche Forscher, Autoren und Redakteure zu investieren, um vertrauenswürdige, fact‑geprüfte Inhalte zu erstellen. Sie finanzieren diese Investition durch Abonnements und Werbeeinnahmen, die vom Webtraffic abhängen.
Beklagte und ihre Produkte
Die Kläger benennen neun eng miteinander verbundene Delaware‑Einheiten, die gemeinsam als OpenAI agieren, darunter OpenAI, Inc.; OpenAI LP; OpenAI GP, LLC; OpenAI, LLC; OpenAI OpCo LLC; OpenAI Global LLC; OAI Corporation, LLC; OpenAI Holdings, LLC; und OpenAI Group PBC.
Die Klage charakterisiert OpenAI als „ein AI‑Forschungs‑ und Einsatzunternehmen“, dessen Mission es sei, sicherzustellen, dass AGI der gesamten Menschheit zugutekommt. Die Kläger zitieren öffentliche Unterlagen von OpenAI, wonach ChatGPT von großen Sprachmodellen (LLMs) angetrieben werde, die „auf riesigen Mengen von im Internet von Menschen verfassten Daten“ trainiert wurden, und dass ChatGPT auf das Internet zugreift, um seine Wissensbasis zu ergänzen und im Vergleich zu traditioneller Suche „bessere Antworten“ zu liefern.
Die Kläger verweisen auf die Bewertung von OpenAI in Höhe von 730 Milliarden US‑Dollar und behaupten, dass ChatGPT‑basierte Produkte (einschließlich Verbraucher‑, Geschäfts‑ und Unternehmensangebote sowie OpenAIs API) narrative Textausgaben unter Verwendung von GPT‑3, GPT‑4 oder nachfolgenden LLM‑Modellen liefern und Funktionen wie Websuche und tiefgehende Recherche enthalten.
Wie die Kläger behaupten, ChatGPT schädige Verlage
Die Kläger behaupten, ChatGPT „fahre gratis mit“ auf ihren hochwertigen Inhalten, indem es KI‑generierte Zusammenfassungen und narrative Antworten erzeugt, die den Traffic zu den Websites der Kläger kannibalisieren. Die Klage erläutert den Unterschied zwischen einer traditionellen Suchmaschine (einem Vermittler, der Links zurückgibt und Klicks zu Verlagen lenkt) und ChatGPT, das angeblich Antworten liefert, die den zugrundeliegenden Verlagstext ersetzen und dadurch Abonnement‑ und Werbeeinnahmen abziehen.
Konkret behaupten die Kläger, ChatGPT:
- kopiere und verarbeite die urheberrechtlich geschützten Werke der Kläger im großen Maßstab, um LLMs zu trainieren; und
- nutze retrieval‑augmented generation (RAG) und Internetzugang, um die Wissensbasen der LLMs mit Inhalten der Kläger zu ergänzen; und
- erzeuge Ausgaben, die wörtliche oder nahezu wörtliche Wiedergaben, Zusammenfassungen, Kürzungen oder Auswahlen enthalten, die die Inhalte und Kuration der Kläger widerspiegeln.
Angebliche Urheberrechtsverletzung
Die Kläger erheben drei primäre Urheberrechtsansprüche:
- Massives Kopieren zum Trainieren von LLMs: Die Kläger behaupten, OpenAI habe ihre urheberrechtlich geschützten Inhalte kopiert, um Modelle zu trainieren, die Ausgaben erzeugen, die diese Inhalte nachahmen.
- RAG und abrufbasiertes Kopieren: Die Kläger behaupten, OpenAI rufe durch RAG‑Systeme die urheberrechtlich geschützten Inhalte der Kläger ab, kopiere und verwende sie, um die Wissensbasen der LLMs zu ergänzen.
- Verletzende Ausgaben: Die Kläger behaupten, ChatGPT erzeuge Ausgaben, die den Werken der Kläger erheblich ähnlich seien, einschließlich vollständiger oder teilweiser wörtlicher Wiedergaben, Paraphrasen, Zusammenfassungen und Reproduktionen kuratierter Listen und Auswahlen aus Britannica.
Angebliche Marken‑ und Lanham Act‑Verstöße
Die Klage erhebt außerdem Ansprüche wegen Markenrechtsverletzungen nach dem Lanham Act. Die Kläger geben an, ChatGPT generiere manchmal erfundene Inhalte („Halluzinationen“) und schreibe diese den Klägern zu oder lasse Teile der Inhalte der Kläger ohne Offenlegung weg, sodass unvollständige oder ungenaue Wiedergaben neben den bekannten Marken der Kläger erscheinen.
Die Kläger behaupten, ein solches Verhalten führe zu falschen Ursprungsangaben, Verwechslungen und Täuschung – und lasse Nutzer glauben, Halluzinationen oder nicht offen gelegte Auslassungen stünden in Zusammenhang mit, seien gesponsert von oder seien von den Klägern genehmigt.
Konzernstruktur und Rollen der Beklagten
Die Klage beschreibt die Beklagten als ein Netz verbundener Delaware‑Einheiten, von denen viele denselben Hauptgeschäftssitz in der 3180 18th Street, San Francisco, California, teilen. Die Kläger behaupten, OpenAI Inc. besitze und kontrolliere indirekt die anderen OpenAI‑Einheiten und dass diese Einheiten direkt an den angeblich großflächigen Urheberrechts‑ und Markenverletzungen beteiligt gewesen seien.
Geforderte Abhilfe
Die Kläger verlangen, OpenAI für Schäden haftbar zu machen und den fortgesetzten Zugang der Öffentlichkeit zu hochwertigen, vertrauenswürdigen Online‑Informationen zu schützen. Die Klage sucht Rechtsmittel für die angeblichen Urheberrechtsverletzungen und Markenrechtsverstöße und zielt darauf ab, den fortlaufenden Schaden für die Geschäfte und den Ruf der Kläger zu stoppen.
(Angepasst aus der Klageschrift der Kläger vom 13. März 2026 in Encyclopædia Britannica, Inc. and Merriam‑Webster, Inc. v. OpenAI et al., Zivilsache Nr. 1:26‑cv‑2097.)
Quellen:
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