Landesweite Drohnenbeschränkung löst Bedenken hinsichtlich des Ersten Verfassungszusatzes aus

Eine umfassende, landesweite Flugbeschränkung, die von der Trump-Administration erlassen wurde, stößt auf scharfe Kritik, da Rechtsexperten und Medienorganisationen darin einen beispiellosen Eingriff in die Rechte des Ersten Verfassungszusatzes sehen, insbesondere in die Möglichkeit, Strafverfolgungsbehörden aufzuzeichnen.
Die Beschränkung, bezeichnet als FDC 6/4375, verbietet privaten Drohnenbetreibern, einschließlich professioneller und Bürgerjournalisten, das Fliegen innerhalb einer halben Meile (3000 Fuß horizontal) von Fahrzeugen der U.S. Immigration and Customs Enforcement (ICE) oder Customs and Border Protection (CBP). Diese Behörden fallen unter das Department of Homeland Security, eine von mehreren Bundesbehörden, deren „mobile Vermögenswerte“ nun für die Drohnenüberwachung tabu sind.
Diese Anordnung, die am 16. Januar 2026 beginnt und außergewöhnliche 21 Monate bis zum 29. Oktober 2027 dauern soll, steht in krassem Gegensatz zu typischen Temporary Flight Restrictions (TFRs), die normalerweise kurzlebig und lokal begrenzt sind für Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Präsidentenbewegungen. Verstöße gegen FDC 6/4375 ziehen straf- und zivilrechtliche Sanktionen nach sich, einschließlich der möglichen Beschlagnahmung oder Zerstörung ihrer Drohnen.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) forderte zusammen mit großen Nachrichtenagenturen, darunter The New York Times und The Washington Post, im Januar die Federal Aviation Administration (FAA) auf, die Beschränkung aufzuheben. Zwei Monate später hat die FAA noch nicht geantwortet.
Kritiker betonen die praktischen Auswirkungen der Anordnung und weisen darauf hin, dass Einwanderungsbeamte oft unmarkierte Mietwagen oder Fahrzeuge mit gewechselten Nummernschildern verwenden, was die Einhaltung erschwert und unbeabsichtigte Verstöße wahrscheinlich macht. Die Möglichkeit, Strafverfolgungsbehörden aufzuzeichnen, hat sich als entscheidend für die Rechenschaftspflicht erwiesen, wie in Fällen wie den außergerichtlichen Tötungen von George Floyd, Renée Good und Alex Pretti gezeigt wurde.
Während die FAA behauptet, die TFR liege innerhalb ihrer rechtmäßigen Befugnisse, argumentiert die EFF, dass sie mehrere verfassungsmäßige Rechte verletzt, einschließlich des Ersten Verfassungszusatzes, den fast jedes Bundesberufungsgericht als das Recht anerkannt hat, Beamte bei der Ausübung ihrer Pflichten aufzuzeichnen. Die ursprüngliche rechtliche Analyse, die diese Beschränkung anfechtet, wurde hauptsächlich von der Rechtsreferendarin Raj Gambhir verfasst.
Quellen:
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