Oberster Gerichtshof entscheidet: Polizei benötigt Durchsuchungsbefehl für detaillierte Handy-Standortdaten — Sieg für die Privatsphäre

Gericht erweitert Schutz des Vierten Zusatzartikels für digitale Standortaufzeichnungen
Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass Strafverfolgungsbehörden einen Durchsuchungsbefehl benötigen, um auf detaillierte Standortdaten von Handys zuzugreifen. Das ist ein bedeutender Erfolg für den digitalen Datenschutz und verschärft die Beschränkungen einer umstrittenen Form breit angelegter Überwachung, die als standortbasierte Durchsuchungsbefehle bekannt ist.
In Chatrie gegen die Vereinigten Staaten erklärte das Gericht, dass Menschen eine vernünftige Erwartung auf Privatsphäre in Standortdaten haben, die ihre Bewegungen in der physischen Welt offenbaren, und dass selbst kurzfristige Überwachung dieser Bewegungen eine Durchsuchung im Sinne des Vierten Zusatzartikels darstellen kann. Die Entscheidung baut auf dem Urteil von 2018 in Carpenter gegen die Vereinigten Staaten auf, das sich mit anhaltender Überwachung durch Mobiltelefon-Standortaufzeichnungen befasste.
Die neue Entscheidung geht weiter, indem sie anerkennt, dass auch kurzzeitige Überwachungen "private Angelegenheiten" offenbaren können, einschließlich "einer Fülle von Details über die familiären, politischen, beruflichen, religiösen und sexuellen Verbindungen einer Person." Das Gericht stellte außerdem fest, dass Aufzeichnungen, die von Apps auf dem Telefon eines Nutzers erzeugt werden, die "eigenen" des Nutzers sind und daher Schutz durch den Vierten Zusatzartikel verdienen — selbst wenn diese Aufzeichnungen mit Technologieunternehmen von Drittanbietern geteilt werden.
Standortbasierte Durchsuchungsbefehle sind in Datenschutzdebatten zum Zankapfel geworden, weil sie keinen Verdächtigen identifizieren und nicht ein bestimmtes Gerät ins Visier nehmen. Stattdessen verlangen sie von Unternehmen — meist Google — die Herausgabe von Standortinformationen für jedes Gerät in einem definierten Gebiet während eines festgelegten Zeitfensters. Datenschutzbefürworter argumentieren, dass diese Praxis Unbeteiligte erfassen und sensible Reiseverläufe offenlegen kann.
In Chatrie nutzten die Ermittler 2019 einen standortbasierten Durchsuchungsbefehl, um nach Geräten in der Nähe eines Tatorts in Nord-Virginia zu suchen. Das untersuchte Gebiet umfasste mehrere Footballfelder und beinhaltete Wohnhäuser, Geschäftsgebäude und eine Kirche. Google wurde gezwungen, Konten von Hunderten Millionen Nutzern zu durchsuchen, um festzustellen, ob sich ein Gerät innerhalb des Radius befunden hatte.
Ein Bundesbezirksgericht in Virginia hatte bereits 2022 befunden, dass der Durchsuchungsbefehl den Vierten Zusatzartikel verletzte und ausgeführt, dass, wenn die Polizei Informationen über jedes Gerät in einem Gebiet will, sie hinreichenden Verdacht für die Durchsuchung jeder dortigen Person darlegen müsse. Das heutige Urteil des Obersten Gerichtshofs macht diese Logik zu bundesweit geltendem Recht und könnte weitreichende Auswirkungen auf von Apps erzeugte Daten haben — weit über die reine Standortverfolgung hinaus.
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